Auch ein Gewaltereignis ist ein Arbeitsunfall

Ein tätlicher Angriff im Nachtdienst, Schläge durch eine pflegebedürftige Person, ein Raubüberfall im Parkhaus – Situationen wie diese gibt es immer wieder. Unternehmen sind gefordert, solche Risiken für ihre Beschäftigten mithilfe der Gefährdungsbeurteilung zu erkennen und zu minimieren. Sollte dennoch etwas passieren, greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung – egal ob der Übergriff durch betreute Personen, Kundinnen und Kunden, andere Beschäftigte oder „von außen“ erfolgte.

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