Neue aktualisierte Norm für Leitern

Mit dem Inkraftreten der aktualisierten Norm DIN EN 131 Teil 1 und Teil 2 zum Jahresbeginn 2018 ergeben sich für die Hersteller von Leitern einige Neuerungen. Welche das sind und ob sich auch Auswirkungen auf die Benutzung vorhandener Leitern ergeben, lässt sich aus der neuen Norm ableiten.

 

Die DIN EN 131 ist die in der Europäischen Union geltende Norm für tragbare Leitern und richtet sich an die Hersteller, die diese Produkte auf den Markt bringen wollen. Sie legt grundsätzliche Anforderungen an die Konstruktion, Funktion, Prüfung oder Kennzeichnung von Steh-, Anlege- oder Mehrzweckleitern fest, um dadurch einheitliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards zu garantieren.

Der Teil 1 „Leitern – Teil 1: Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße“ wurde im Februar 2016 in der aktuellen Fassung veröffentlicht. Darin enthalten sind Bezeichnungen für verschiedene Leiterarten und allgemeine Konstruktionsmerkmale. So werden beispielsweise Sprossen- und Stufenleitern oder Steck- und Schiebeleitern unterschieden. Außerdem sind einzelne Bestandteile von Leitern definiert und grundsätzliche Funktionsmaße wie Sprossenabstände, lichte Weite oder Mindestaufstandsbreite festgelegt.

Im Teil 2 „Leitern – Teil 2: Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“ sind Anforderungen an die verwendeten Werkstoffe, die Oberflächenbeschaffenheit oder Sicherungselemente aufgeführt. Es werden darin weiterhin Vorgaben zu verschiedenen Prüfungen gemacht (Festigkeit, Durchbiegung, Torsion) sowie Festlegungen zur Kennzeichnung von Leitern getroffen. Die Veröffentlichung der aktuellen Fassung erfolgte im April 2017.

Welche Änderungen gibt es für Hersteller?

Bei allen Leitern, die als Anlegeleiter genutzt werden können, ist nun ab einer Länge von 3.000 mm eine Standverbreiterung erforderlich. Diese beträgt, abhängig von der Leiterlänge, maximal 1200 mm und kann über eine Quertraverse oder eine konische Bauweise realisiert werden. Ziel dieser Änderung ist ein sicherer und stabiler Stand auch bei großen Arbeitshöhen. Dadurch müssen jedoch auch bei Schiebeleitern, die eingefahren länger als 3.000 mm sind, die aufgesetzten Teile untrennbar mit der Leiter verbunden sein, sofern sie keine eigene Standverbreiterung aufweisen.

Neu ist auch die Einteilung der Leitern in zwei Klassen, die zwischen einem beruflichen und einem nichtberuflichen Gebrauch unterscheiden. Davon abhängig ist dann die Durchführung der erforderlichen Festigkeits-, Lebensdauer- und Verdrehungsprüfungen. So gilt zum Beispiel für den Privatgebrauch ein geringerer Sicherheitsbeiwert, der bei der Festigkeitsprüfung der Holme berücksichtigt werden muss. Dadurch ist die Prüflast, die auf die Stufe oder Sprosse wirkt, für den nichtberuflichen Bereich um 1/6 reduziert. Eine derartige Leiter, im Baumarkt schnell gekauft, könnte somit den erhöhten Anforderungen im beruflichen Umfeld nicht standhalten und versagen. Weiterhin wurden zusätzliche Prüfungen, wie etwa für Stehleitern der Torsionstest oder der Dauerbelastungstest, eingeführt.

Warum gelten die Änderungen erst ab Januar 2018?

Obwohl beide Normteile zeitversetzt veröffentlicht wurden, sollen die Änderungen einheitlich als Gesamtpaket wirksam werden. Darum gibt es eine gemeinsame Übergangsfrist bis Ende 2017, die es den Herstellern ermöglicht, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen. Ab dem 1. Januar 2018 dürfen Leitern nur noch nach neuer Norm auf den Markt gebracht werden, wobei eine vorzeitige Lieferung nach den aktuellen Standards bereits jetzt möglich ist. Beim Neukauf von Leitern sollten gewerbliche Nutzer auf den richtigen Einsatzbereich – beruflicher oder nicht-beruflicher Gebrauch – achten.

Was passiert mit vorhandenen Leitern?

Aus der Änderung der Norm kann nicht automatisch eine Nachrüstpflicht für vorhandene Produkte abgeleitet werden. Somit ist die gewerbliche Nutzung von Leitern, die vor 2018 erworben wurden, weiterhin möglich. Es sollte jedoch im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vom Benutzer überprüft werden, ob diese Leitern den Sicherheitsanforderungen für den jeweiligen Einsatzfall entsprechen und sie somit weiterverwendet werden können. Eine Hilfestellung dazu geben die TRBS 2121 Teil 2 oder die DGUV Information 208-016.

Es besteht natürlich die Möglichkeit, bereits in Gebrauch befindliche Leitern mit Traversen nachzurüsten und dadurch ein einheitliches Sicherheitsniveau herzustellen. Dazu bieten die Hersteller geeignete Nachrüstsätze für die verschiedenen Leiterarten an.

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